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   VG Trier, 02.04.2003 - 2 O 427/03.TR   

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https://dejure.org/2003,52371
VG Trier, 02.04.2003 - 2 O 427/03.TR (https://dejure.org/2003,52371)
VG Trier, Entscheidung vom 02.04.2003 - 2 O 427/03.TR (https://dejure.org/2003,52371)
VG Trier, Entscheidung vom 02. April 2003 - 2 O 427/03.TR (https://dejure.org/2003,52371)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00

    Wohnungsdurchsuchung

    Auszug aus VG Trier, 02.04.2003 - 2 O 427/03
    Ein Durchsuchungsbefehl muss zwar den denkbaren Inhalt der Beweismittel, denen die Durchsuchung gilt, erkennen lassen, um sicherzustellen, dass der mit der Durchsuchung verbundene Eingriff in die Grundrechte aus Art. 2 und 13 des Grundgesetzes - GG - (vgl. hierzu BVerfG, Urteil vom 20. Februar 2001 - 2 BvR 1444/00 -, BVerfGE 103, S. 142/150 f.) messbar und kontrollierbar bleibt.

    Der Gesetzgeber geht davon aus, dass Richter auf Grund ihrer persönlichen und sachlichen Unabhängigkeit und ihrer nur dem Gesetz unterworfenen Stellung (Art. 97 GG) die Wahrung der Rechte Betroffener im' Einzelfall am besten und sichersten gewährleisten (vgl. BVerfGE 77, 1/51; 103, 142/151).

    Werden bei einer Durchsuchung Beweismittel gefunden und vom Betroffenen nicht freiwillig herausgegeben (vgl. § 4 Abs. 1 Satz 1 VereinsG i.V.m. § 94 Abs. 2 StPO), kann die Verbotsbehörde die Beschlagnahme in eigener Kompetenz anordnen, wenn Gefahr im Verzug besteht (§ 4 Abs. 5 VereinsG), wenn also schon die mit dem Antrag auf richterliche Entscheidung verbundene zeitliche Verzögerung den Erfolg der Beschlagnahme gefährden würde (vgl. BVerfGE 103, 142/153 ff. zu den Anforderungen an eine nichtrichterliche Durchsuchungsanordnung).".

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.09.2002 - 5 E 5/02
    Auszug aus VG Trier, 02.04.2003 - 2 O 427/03
    So verhält es sich vorliegend, denn eine nähere - auch nur schlagwortartige - Bestimmung und Aufzählung aller in Betracht zu ziehenden Beweismittel über die ohnehin geltende Evidenzgrenze hinaus erscheint nicht möglich, weil bei einer Beschränkung der Durchsuchung auf konkrete Gegenstände der sofortige Zugriff auf andere potenziell geeignete Beweismittel von dem Beschluss nicht mehr gedeckt wäre, was dem Zweck des vereinsrechtlichen Ermittlungsverfahrens zuwiderliefe (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 4. September 2002 - 5 E 5/02 -, NVwZ 2003, S. 113).

    Von daher werden mit der Angabe, dass die Durchsuchung zu dem Zwecke der Beschlagnahme von Gegenständen zu erfolgen hat, die im Rahmen eines vereinsrechtlichen Ermittlungsverfahrens gegen den Verein ... als Beweismittel von Bedeutung sein können, Zweck und Ausmaß der Durchsuchung für den Betroffenen ausreichend beschrieben (vgl. auch BayerVGH, Beschluss vom 11. Dezember 2002 - 4 C 02.2478 -, veröffentlicht in juris, OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 4. September 2002, a.a.O.).

  • BVerfG, 01.10.1987 - 2 BvR 1178/86

    Neue Heimat

    Auszug aus VG Trier, 02.04.2003 - 2 O 427/03
    Der Gesetzgeber geht davon aus, dass Richter auf Grund ihrer persönlichen und sachlichen Unabhängigkeit und ihrer nur dem Gesetz unterworfenen Stellung (Art. 97 GG) die Wahrung der Rechte Betroffener im' Einzelfall am besten und sichersten gewährleisten (vgl. BVerfGE 77, 1/51; 103, 142/151).
  • BVerfG, 26.05.1976 - 2 BvR 294/76

    Quick/Durchsuchungsbefehl

    Auszug aus VG Trier, 02.04.2003 - 2 O 427/03
    Allerdings muss auch gesehen werden, dass häufig eine genaue Bezeichnung des Beweismaterials, auf das die Durchsuchung gerichtet ist, nicht möglich ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26. Mai 1976 - 2 BvR 294/76 -, BVerfGE 42, S. 212 ff, insbesondere S. 220, 221).
  • BVerfG, 03.09.1991 - 2 BvR 279/90

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Bestimmtheit einer Durchsuchungs- und

    Auszug aus VG Trier, 02.04.2003 - 2 O 427/03
    Im Anwendungsbereich des § 98 Abs. 1 Satz 1 StPO halten das Bundesverfassungsgericht und die ganz herrschende Meinung in Literatur und fachgerichtlicher Rechtsprechung eine richterliche Beschlagnahmeanordnung in den Fällen für unwirksam, in denen Gegenstände pauschal vorweg beschlagnahmt werden (vgl. z.B. BVerfG v. 3.9.1991 NJW 1992, 551/552; Kleinknecht/Meyer- Goßner, StPO, 45. Auf!. 2001, RdNr. 9 zu § 98; jeweils m.w.N.).
  • VGH Bayern, 11.12.2002 - 4 C 02.2478

    Vereinsverbot, Durchsuchung und Beschlagnahme im Ermittlungsverfahren,

    Auszug aus VG Trier, 02.04.2003 - 2 O 427/03
    Von daher werden mit der Angabe, dass die Durchsuchung zu dem Zwecke der Beschlagnahme von Gegenständen zu erfolgen hat, die im Rahmen eines vereinsrechtlichen Ermittlungsverfahrens gegen den Verein ... als Beweismittel von Bedeutung sein können, Zweck und Ausmaß der Durchsuchung für den Betroffenen ausreichend beschrieben (vgl. auch BayerVGH, Beschluss vom 11. Dezember 2002 - 4 C 02.2478 -, veröffentlicht in juris, OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 4. September 2002, a.a.O.).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.05.2002 - 1 S 10/02

    Rechtsmittel im vereinsrechtlichen Ermittlungsverfahren - Durchsuchungsanordnung

    Auszug aus VG Trier, 02.04.2003 - 2 O 427/03
    Vorliegend liegt ein Antrag der zuständigen Behörde im Sinne des § 4 Abs. 2 Satz 1 VereinsG (vgl. hierzu VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 14. Mai 2002 - 1 S 10/02 -, NVwZ 2003, S. 368 ff.) vor, nachdem das Bundesministerium des Inneren als Verbotsbehörde im Sinne des § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 VereinsG mit Schriftsatz vom 25. März 2003 ein Ermittlungsersuchen an das Innenministerium Rheinland-Pfalz als oberste Landesbehörde im Sinne des § 4 Abs. 1 Satz 2 VereinsG gerichtet hat und dieses seinerseits mit Schriftsatz vom 28. März 2003 das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz mit der Durchführung der Ermittlungen beauftragt hat.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.09.2002 - 5 E 112/02

    Verwaltungsgerichtlicher Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluss;

    Auszug aus VG Trier, 02.04.2003 - 2 O 427/03
    So verhält es sich vorliegend, denn eine nähere - auch nur schlagwortartige - Bestimmung und Aufzählung aller in Betracht zu ziehenden Beweismittel über die ohnehin geltende Evidenzgrenze hinaus erscheint nicht möglich, weil bei einer Beschränkung der Durchsuchung auf konkrete Gegenstände der sofortige Zugriff auf andere potenziell geeignete Beweismittel von dem Beschluss nicht mehr gedeckt wäre, was dem Zweck des vereinsrechtlichen Ermittlungsverfahrens zuwiderliefe (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 4. September 2002 - 5 E 5/02 -, NVwZ 2003, S. 113).
  • OVG Hamburg, 22.04.1994 - Bs VI 5/94

    Öffentliche Beitreibungshilfe; Privater Unternehmer; Zulässigkeit; Hamburger

    Auszug aus VG Trier, 02.04.2003 - 2 O 427/03
    Vielmehr genügt die Bekanntgabe anlässlich der Durchführung der Durchsuchung (vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 22. April 1994 - Bs VI 5/94 -, NJW 1995, S. 610).
  • RG, 24.05.1894 - VI 5/94

    Schuldenübernahme. Cession.

    Auszug aus VG Trier, 02.04.2003 - 2 O 427/03
    Vielmehr genügt die Bekanntgabe anlässlich der Durchführung der Durchsuchung (vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 22. April 1994 - Bs VI 5/94 -, NJW 1995, S. 610).
  • OLG Zweibrücken, 27.06.2006 - 8 U 86/05

    Nichtigkeit von Beschlüssen der Vertreterversammlung einer Genossenschaft bei

    Gegen seine Ausschließung aus der Genossenschaft zum Schluss des am 31. Dezember 2003 endenden Geschäftsjahres wendet der Kläger sich mit einer zum Landgericht Zweibrücken erhobenen Klage vom 4. November 2003 (2 O 427/03 LG Zweibrücken).

    Zur Ergänzung des Sach- und Streitstandes wird auf das angefochtene Urteil, den Inhalt der gewechselten Schriftsätze nebst Anlagen sowie die zu Informationszwecken beigezogenen Akten 2 O 184/03 und 2 O 427/03 des Landgerichts Zweibrücken, ferner auf die Registerakten GnR 217 L des Amtsgerichts Zweibrücken verwiesen.

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